Allgemeine Geschäftsbedingungen & Satzung
§ 1 Name und Sitz des Vereins
1. Der Verein führt den Namen „Act Europe e.V. i.G.“.
2. Der Sitz des Vereins wird in Österreich sein. Die Verwaltung erfolgt vorübergehend in München, Deutschland.
3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
1. Der Verein verfolgt unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 34 bis 47 der Bundesabgabenordnung (BAO) in Österreich.
2. Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung, Wirtschaft im Kontext der digitalen Transformation in Europa.
3. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht: Veranstaltungen, Publikationen und Projekte.
4. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Interessen.
§ 3 Mitgliedschaft
1. Mitglieder können natürliche oder juristische Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen.
2. Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt durch schriftlichen Antrag und Beschluss des Vorstands.
3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds.
4. Rechte und Pflichten der Mitglieder: Mitglieder haben das Recht auf Teilnahme an Mitgliederversammlungen und das aktive sowie passive Wahlrecht; sie sind verpflichtet, die Ziele des Vereins zu fördern und Mitgliedsbeiträge zu leisten.
§ 4 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
1. Die Mitgliederversammlung
2. Der Vorstand
§ 5 Die Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins und findet mindestens einmal jährlich statt.
2. Aufgaben der Mitgliederversammlung:
• Wahl und Abberufung des Vorstands
• Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung
• Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins
§ 6 Der Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen: dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter. Weitere Mitglieder können hinzugewählt werden.
2. Aufgaben des Vorstands:
• Vertretung des Vereins nach außen
• Führung der laufenden Geschäfte
• Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlungen
§ 7 Finanzierung
1. Der Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Fördermittel sowie Einnahmen aus eigenen Veranstaltungen oder Projekten.
§ 8 Satzungsänderungen
1. Änderungen der Satzung können nur durch die Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.
§ 9 Auflösung des Vereins
1. Im Falle der Auflösung fällt das Vermögen des Vereins an eine gemeinnützige Organisation mit ähnlichem Zweck, die von der Mitgliederversammlung bestimmt wird.
Diese Satzung erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen gemäß dem österreichischen Vereinsgesetz 2002 und kann entsprechend angepasst werden. Beachten Sie,